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WEG Verwaltung
Solide Verwaltung Ihres Eigentums und des Gemeinschaftseigentums innerhalb einer Wohnungseigentumsgesellschaft
Verantwortungsvoller Umgang mit Ihren Vermögenswerten ist oberste Priorität unserer täglichen Arbeit. Unser Ziel ist es, Einsparmöglichkeiten auszuschöpfen, den Verwaltungsaufwand zu verschlanken und für einen einwandfreien Zustand Ihrer Immobilien zu sorgen.
Die Verwaltung der gemeinschaftlichen Wohnanlage im Eigentum ist durch die Wohnungseigentümer zu gewährleisten. Das Gesetz schreibt die Bestellung eines Verwalters in § 20 Wohnungseigentumsgesetz vor.
Wir bieten die ordnungsgemäße Verwaltung als fachlich ausgebildete Haus- und Immobilienverwalter an. Als Immobilienverwalter arbeiten wir mit fremdem Vermögen und Eigentum, daher ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis von großer Bedeutung.
Unsere Rechte und Pflichten des Verwalters sind in mehreren Paragrafen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) geregelt.
Als Ihr Verwalter arbeiten wir zuverlässig und unparteiisch, verfügen persönlich über geordnete Vermögensverhältnisse sowie spezielle Kenntnisse der Verwaltungstechnik, der wirtschaftlichen Geschäftsführung und einschlägiger privatrechtlicher Vorschriften.
Die kaufmännische und rechtliche Administration
Abrechnungen, Rechnungskontrolle und Belegprüfung
Buchführung inklusive Prüfung Geld Ein- und Ausgang
Rechenschaftslegung gegenüber den Eigentümern, Inkasso, Liquidationsplanung, Wirtschaftlichkeit
Bearbeitung von Lastschriftabbuchungen, Verwaltung und Disposition des Geldverkehrs
Hausgeldabrechnung inklusive monatlicher Sollstellung, Mahnwesen bei Zahlungsverzug
Erstellung und Prüfung von Wirtschaftsplänen
Verwaltung von Giro-, Festgeld-, Sparkonten
Erstellung von Heizkostenabrechnungen
Verhandeln und Abschluss von Wartungsverträgen
Abschluss und Prüfung von Verträgen (Versicherungsverträge, Wartungsverträge)
Kalkulation und Anforderung von Sonderumlagen
Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen
Rechtl. Vertretung der Eigentümergemeinschaft
Verhandlung mit Ämtern und Beschaffung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen
Beachten aller rechtlichen Rahmenbedingungen und Verordnungen (einschließlich AGB, WEG, BGB, Landesbauverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Heizkostenverordnung)
Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
Rechtsdienstleistungen nach §5 Rechtsdienstleistungsgesetz
Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen
Vertretung bei/mit Anwälten und vor Gericht
Regelung von Personalangelegenheiten von Angestellten des WEG (Hausmeister, Müllbeauftragte, Verwaltungsbeiräte), einschließlich Gehaltszahlungen, Lohnbuchungen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, Meldungen an das Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, etc.
Anwendung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen auf die WEG
Technische und organisatorische Aufgaben
Überwachung von Objekten, ggf. durch regelmäßige Begehungen
Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom)
Planung, Vergabe, Überprüfung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten, mit Preisanfrage, Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Mängelrügen, Einhaltung von Gewährleistungsansprüchen
Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten, inkl. TÜV-Kontrollen und Brandschutz sowie Beachtung technischer Verordnungen (z. B. bei Rolltoren, Doppelparker, Heizanlagen, Fahrstuhleinrichtungen, Hebe- und Lüftungsanlagen
Einweisung Handwerker und Hausmeister
Schlüsselbestellung
Beauftragen von Sachverständigen
Entwicklung von Nutzungskonzepten
Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern vermieteter Eigentumswohnungen
Organisation und Durchführung der Eigentümerversammlung, einschließlich Terminabstimmung, Tagesordnung, Protokoll
Erstellung von Sitzungsprotokollen und Beschlussniederschriften
Führen von Beschlusssammlungen
Erstellung und Verteilung von Rundschreiben und Aushängen
Aufstellung und Einhaltung der Hausordnung
Beschwerdemanagement
Wahrnehmung von Orts- und Gerichtsterminen
Maßnahmen durchführen zur Fristenwahrung und Vermeidung von Rechtsnachteilen
Veranlassen von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
Einreichen von Schadensmeldungen gegenüber Versicherung und Verursacher
Versicherungsabrechnung durchführen
Mögliche weitere Leistungen
Bearbeitung von Versicherungsschäden im Sondereigentum
Zweit- oder Wiederholungsversammlung
Betreuung von größeren Sanierungsmaßnahmen