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Mietverwaltung

Im Gegensatz zum WEG-Verwalter, dessen Tätigkeitsfeld die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ist, vertreten wir als Mietverwalter den Eigentümer (Haus oder Wohnung) gegenüber den Mietern, aber auch im Außenverhältnis.

 

Das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 535 ff. BGB) definiert die Regeln zum Verhältnis zwischen Mieter und Eigentümer.

 

Welche konkreten Aufgaben wir als Verwalter bei der Mietverwaltung übernehmen, vereinbaren wir im Verwaltervertrag.

Mietverwaltung: Kaufen

Kaufmännische und rechtliche Administration

  • Erstellung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen für Mieter, ggf. Mahnung dieser und Bearbeitung von Widersprüchen

  • Überwachung der monatlichen Sollstellung der Miete

  • Verwaltung, Verbuchung und Disposition des Geldverkehrs

  • Bearbeitung von Lastschriftabbuchungen und Mahnverfahren

  • Rechnungskontrolle

  • Regelung von Personalangelegenheiten (z. B. Hausmeister)

  • Wahrnehmen von Orts- und Gerichtsterminen

  • Beachtung mietrechtlicher Vorschriften

  • Berücksichtigen gesetzlicher Vorschriften vom BGB bis zur StVzO

  • Abschluss bzw. Kündigung des Mietvertrages

  • Abnahme und Übergabe des Mietobjektes

  • Erklärung und Umsetzung von Mieterhöhungen

  • Bearbeiten von Mietminderungen

  • Abschluss von Wartungsverträgen

Technische und organisatorische Aufgaben

  • Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten einschließlich Preisanfrage, Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Mängelrügen, Einhaltung von Gewährleistungsansprüchen

  • Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten, inkl. TÜV-Kontrollen und Brandschutz sowie Beachtung technischer Verordnungen

  • Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker

  • Erstattung von Schadensmeldungen gegenüber Versicherung und Verursacher

  • Einweisung von Handwerkern und Hausmeistern

  • Schlüsselbestellungen

  • Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern

  • Erstellung und Verteilung von Rundschreiben, Informationen und Aushängen

  • Erfassen von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom)

  • Auswahl des Mieters

  • Beschwerdemanagement

  • Verhandlung mit Behörden

Mietverwaltung: Liste
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