Fon: 07762-564 989 2
Mobil: 0152-597 579 74
Mietverwaltung
Im Gegensatz zum WEG-Verwalter, dessen Tätigkeitsfeld die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ist, vertreten wir als Mietverwalter den Eigentümer (Haus oder Wohnung) gegenüber den Mietern, aber auch im Außenverhältnis.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 535 ff. BGB) definiert die Regeln zum Verhältnis zwischen Mieter und Eigentümer.
Welche konkreten Aufgaben wir als Verwalter bei der Mietverwaltung übernehmen, vereinbaren wir im Verwaltervertrag.
Kaufmännische und rechtliche Administration
Erstellung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen für Mieter, ggf. Mahnung dieser und Bearbeitung von Widersprüchen
Überwachung der monatlichen Sollstellung der Miete
Verwaltung, Verbuchung und Disposition des Geldverkehrs
Bearbeitung von Lastschriftabbuchungen und Mahnverfahren
Rechnungskontrolle
Regelung von Personalangelegenheiten (z. B. Hausmeister)
Wahrnehmen von Orts- und Gerichtsterminen
Beachtung mietrechtlicher Vorschriften
Berücksichtigen gesetzlicher Vorschriften vom BGB bis zur StVzO
Abschluss bzw. Kündigung des Mietvertrages
Abnahme und Übergabe des Mietobjektes
Erklärung und Umsetzung von Mieterhöhungen
Bearbeiten von Mietminderungen
Abschluss von Wartungsverträgen
Technische und organisatorische Aufgaben
Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten einschließlich Preisanfrage, Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Mängelrügen, Einhaltung von Gewährleistungsansprüchen
Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten, inkl. TÜV-Kontrollen und Brandschutz sowie Beachtung technischer Verordnungen
Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
Erstattung von Schadensmeldungen gegenüber Versicherung und Verursacher
Einweisung von Handwerkern und Hausmeistern
Schlüsselbestellungen
Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern
Erstellung und Verteilung von Rundschreiben, Informationen und Aushängen
Erfassen von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom)
Auswahl des Mieters
Beschwerdemanagement
Verhandlung mit Behörden